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Stiftung Roger-Loewig-Haus
Nov/Dez. 2016 -
nachrichtendienst
bürgergesellschaft
Bund-Länder-AG Stiftungsrecht
Stiftungsfusionen sollen einfacher werden - sowie
Auflösung
Die Fusion (Zulegung und Zusammenlegung) von
Stiftungen soll künftig bundeseinheitlich geregelt werden und als eigenständige
stiftungsrechtliche Maßnahme gefasst sein. Darauf hat sich die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" geeinigt, wie in ihrem
jetzt veröffentlichten Abschlussbericht an die Innenminister der Länder zu
lesen ist. Vorgesehen ist demnach auch, die Auflösung einer Stiftung zu
erleichtern. Sie soll in Zukunft bereits möglich sein, wenn die Stiftung
ihren Zweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Bislang muss die
Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden sein, damit die Stiftungsaufsicht
die Stiftung aufhebt.
Uneinig blieb die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Stiftungsrecht bei der Frage, wie die Auflösung und Aufhebung sowie die
Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen konkret ausgestaltet werden sollen.
Die Mehrheit der Mitglieder sei der Auffassung, dass dies vorrangig durch die
zuständigen Stiftungsorgane mit Genehmigung der Stiftungsbehörden geschehen
solle, heißt es in dem Bericht. Andere sähen die Zuständigkeit hier allein bei
den Stiftungsbehörden. Einig ist sich die Arbeitsgruppe dagegen darin, dass dem
Stifter in dieser Angelegenheit kein Recht zur Entscheidung eingeräumt werden
soll. Jedoch spricht sich die Arbeitsgruppe dafür aus, dem Stifter ein
begrenztes Recht zur Änderung der Stiftungssatzung zu geben.
Außerdem ist die Arbeitsgruppe für die
Einführung eines elektronischen Stiftungsregisters für alle Stiftungen des
bürgerlichen Rechts. Es soll dezentral von den Stiftungsbehörden der Länder
geführt werden - falls die Kosten in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden
Nutzen stehen. Zunächst soll dazu eine Machbarkeitsstudie erstellt werden,
schlägt die Arbeitsgruppe vor. Als weitere Maßnahme für mehr Transparenz
empfiehlt sie, einen Namenszusatz für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen
Rechts einzuführen, der ihre Rechtsform kennzeichnet, damit sie im
Rechtsverkehr einfacher von anderen stiftungsähnlich ausgestalteten
Körperschaften unterschieden werden können.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
"Stiftungsrecht" hat den auf den 9. September 2016 datierten Bericht der
Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vorgelegt, die
am 29. und 30. November 2016 tagte. Die Innenminister haben dann die
Arbeitsgruppe beauftragt, die Interessenvertretungen von Stiftungen und
Stiftern sowie die Vertreter der Kirchen zu dem vorgelegten Bericht anzuhören
und auf der Grundlage des Berichts und der Anhörung bis Herbst 2017 einen
Entwurf zur Änderung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu
erarbeiten. Außerdem soll der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts erarbeiten und die
Durchführung der vorgeschlagenen Machbarkeitsstudie prüfen. Die Stiftungsreform
war Mitte 2014 von der damaligen Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD)
angestoßen worden (bürgerAktiv berichtete).
www.innenministerkonferenz.de/
... /nummer 26 ...
6.
Richtfest
10. 12. 2015
Im Protokoll der Jahresversammlung vom 5.9. heißt es: Frau
Schmidt-Thomsen erläutert die Baufortschritte auf dem Grundstück. Nach 10 Monaten
ist endlich die Baugenehmigung eingetroffen. Die Denkmalpflege hat bestimmte
Auflagen erteilt, z.B. die Erhaltung des kleinen Ziegenstalls, dort soll das
Archiv untergebracht werden. Die eingegangenen Angebote zur Bebauung liegen mit
354 T€ nur wenig über den bisherigen Schätzwert. Auf dem Grundstück sind
bereits die ersten Ausschachtungsarbeiten sichtbar (…) Der Rohbau soll bis Ende
des Jahres fertig sein.
Es erfolgte pünktlich die Einladung „für den Neubau“. Allerdings
war es für meine Begriffe nur ein Teil des Neubaus. Archiv und Wohnräume für WW
und Lebensgefährtin. Unterschrieben von Uwe Eckhoff, „Vorsitzender des
Vorstandes RLH“. Keine Ahnung, warum er die Stiftung als solche
verschwiegen hat. Knapp zwei Monate vorher hieß es in einer Einladung zu einer
Lesung noch „Vorstandsvorsitzender der Stiftung RLH“.
Na egal, der Bauherr, in dem Fall Uwe Eckhoff, schlug Punkt
14 Uhr symbolisch den letzten Nagel ein. Das konnte ich noch hören, ich kam
gerade. Die Rede war kurz und bündig - vielleicht in einem Jahr ist der Altbau
umgebaut, schön dass so viele Leute da sind, das Buffet ist eröffnet.
Naja, die vielen Leute waren die Handwerker, der
Freundeskreis… von der RLG waren WW und ich, Frau Schmidt-Thomsen, Frau Citron,
Herr Lwowsky… angereist. Dann hat man sich die neuen Räumlichkeiten angesehen.
Geschwatzt. Das war es. Die Zimmerleute arbeiteten weiter!!
Allerdings sind mit 4 Fotos vom Richtfest ein Facebook
Account eröffnet worden. Die einladende Überschrift: Blauer Himmel über dem
Richtkranz… indes sind es mehr weiße geballte Fäuste, die den Kranz bissel
gespenstig umgeben!! Schau‘n wir mal!!
(s.a. Veranstaltunngen Nr. 16)
5.
7.9. 2014 Nachfolgende Bürgerstiftungsnotiz und
Einladungsformalitäten für den Brandenburger Stiftertag an Inka Bergner und Uwe
Eckhoff gesendet.
betr. 7. Brandenburger Stiftungstag
11.8. … Dank für
Ihre Anfrage. Wir laden alle Brandenburger Stiftungen per Einladungsschreiben zu dem Stiftungstag ein und machen den Termin darüber hinaus öffentlich
bekannt.
16.8. ….weitere Frage und Bitte, da sich vor kurzem
der Vorstand der Stiftung „Roger-Loewig-Haus“ neu konstituiert hat. An welche
Adresse ist bisher das/die Einladungsschreiben für den Brandenburger
Stiftungstag gegangen? Oder müsste ich fragen: Aus welchen Unterlagen sich
diese Ihre Adresse ergibt?
18.8. die Einladung ging an folgende Adresse: Stiftung
Roger-Loewig-Haus / Museum und Gedenkstätte, Flämingweg 6, 14806 Belzig. Die
Adresse haben wir der Seite http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.178461.de
entnommen.
Heike Eskandarinezhad | Öffentlichkeitsarbeit,
Fundraising - Service für Freunde und Förderer
//
Hoffbauer-Stiftung | Hermannswerder 7 | 14473 Potsdam
| www.hoffbauer-stiftung.de
//Fon 0331 2313-103 | Fax 0331 2313-926 |eskandarinezhad@hoffbauer-stiftung.de
betr. Dt. Stiftungstag 2014
... In seiner Rede zur Eröffnung des Deutschen Stiftungstags
in Hamburg am 21. Mai 2014. Gauck ermutigte die Verantwortlichen in Stiftungen,
konsequent Erfolge und Misserfolge zu analysieren. Stiftungen müssten sich dank
ihres Ewigkeitsversprechens nicht vom Druck kurzfristiger Erfolge treiben
lassen. Veranstalter des Deutschen Stiftungstags ist der Bundesverband
Deutscher Stiftungen.
Entnommen:
Aktive Bürgerschaft // bürgerAktiv / Nachrichtendienst
Bürgergesellschaft /Ausgabe 145 - Mai 2014
BLZ, 18.6.14: Brandenburg hat 192 Stiftungen bürgerlichen Rechts
und ist damit Schlusslicht unter den deutschen Stiftungen - Innenminister Ralf
Holzschuher (SPD) auf dem 7. Brandenburgischen Stiftertag.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich am 25.
Juni 2014 im Rahmen der Justizministerkonferenz verständigt, das Stiftungsrecht
bundeseinheitlich neu zu regeln. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun
konkrete Regelungsvorschläge erarbeiten.
4.
Auszug aus dem Abschnitt Niederschriften die Stiftung
betreffend, von der Jahresversammlung, 21.6. 2014
TOP
10
Stiftung: Uwe Eckhoff stellt sich als neuer Vorsitzender vor. Neuer
Vorstand: W. Woizick, D. Kuschel, H. Schmidt-Thomsen, André Queling (Beruf RA),
Inka Bergner (Öffentlichkeitsarbeit). Ziel: RLS und RLG sollen wieder verzahnt
arbeiten und sich nicht, wie im letzten Jahr geschehen, in Befindlichkeiten
zerstreiten.
Der Internetauftritt muss erneuert und ergänzt werden.
Mitteilung, dass noch keine konkreter Vortrag zum
Baugeschehen möglich ist, Baubescheid voraussichtlich im Herbst. Jetziger Stand
der Finanzierung - über die RLG - wurde wieder einmal vorgetragen.
Frage/Antwort, warum RLG und RLS zwei getrennte
Einrichtungen sind… getrennte Aufgaben, getrennte Wirkungskreise usw.
Notiz vom Treffen der brandenburgischen
Bürgerstiftungen am 25.6. in der Staatskanzlei Potsdam: Da der Name „Stiftung“
nicht geschützt ist, wird bei normalen Stiftungen wie der unsrigen hinzugefügt:
Stiftung bürgerlichen Rechts. Die in der Satzung festgelegten Zwecke sind
unveränderlich. Unterschied zwischen Verein und Stiftung. Beides sind
Plattformen für Ideen und Projekte. Eine Stiftung wird sehr dicht staatlich,
reaktiv kontrolliert, ob die Mittel zweckentsprechend eingesetzt sind. Die
Stiftungsaufsicht kann überprüfen, beurteilen und dementsprechend beanstanden,
besichtigen - aber nicht beraten. (Kann nur indirekt über eine Beurteilung stattfinden!!)
Ein Verein ist eine freiwillige Vereinigung zu einem bestimmten Zweck. Sie kann
gemeinnützig sein, d.h. das Gemeinwohl selbstlos fördern und ist dann von
Ertrags- und Vermögenssteuer befreit.
Fazit: Was in der MV zur RLG und RLS dazu vorgetragen wurde,
trifft es im wesentlichen nicht. Und ob irgendwer aus der RLG und nicht der
Vorsitzende den Status des Stifters einnehmen kann, wie verkündet,
müsste geklärt werden. Denn der Stifter hat mehr Durchsetzungskraft als ein
Vorstandsmitglied… und die anderen beiden ursprünglichen Stifter Begenau,
Woizick - sind vergänglich!!
3a.
Versuch einen Interimsfrieden zu erfassen - Frank
Friedrich
Frank Friedrich hat im Februar 2014 alle Ämter niedergelegt.
Punktum. Er hatte im Freundeskreis schon angekündigt, dass er in der
diesjährigen Wahl für den Stiftungsvorsitz nicht wieder kandidieren werde.
Streitereien wer wen, Verrat Verrat, Stiftung gegen Verein…?
Ich habe/hatte versucht sozusagen als Beispiel für die
Arbeitsweise in der RLG selbige in der Person Friedrich zu erfassen, bzw.
vorzustellen:
Ich habe/hatte versucht sozusagen als Beispiel für die
Arbeitsweise in der RLG selbige in der Person Friedrich zu erfassen, bzw.
vorzustellen:
Frank Friedrich ist seit 2010 Mitglied der RLG, seit dem
2.6. 2011 Vorstandsmitglied, seit dem 1.6. 2013 Vorsitzender der RL-Stiftung, und er steht dem Belziger
Freundeskreis vor. Was er am 26.10. - Museumsjahrabschluss - erregt mir und
W.H. gegenüber verneinte. Mein Hinweis, warum er dem nicht öffentlich in der
letzten MV widersprochen hätte, wenn es nicht an dem wäre… kein Kommentar
seinerseits.
Er übernimmt die Neugestaltung und Textbearbeitung der
Hompage des Freundeskreises (ist nichts draus geworden) - und er arbeitet
hauptamtlich in der Stadtverwaltung Bad Belzig. Da die Museumsleitung dem
Vorstand der RL-Stiftung obliegt, WW nur Betreuer ist, ist er eigentlich auch
der amtierende Museumsleiter.
Sinn und Unsinn dieser Ämterhäufung? Defizite?
- in der MV 2013 berief er sich auf die
Mitgliederversammlung als oberstes (Beschluss fassendes) Organ, obwohl es
leider in unserer Satzung nicht verankert ist.
- er verkündete im Freundeskreis, dass Frau Kuschel einen
Vortrag über ihre nunmehr abgeschlossene Dissertation halten wird. Bisher keine
Promotion.
- Mein Hinweis im Sommer, dass es für die Rechnungslegung
von Stiftungen gerade Diskussionen für Vereinfachungen im Netz gibt,
interessiert ihn nicht einmal gesprächsweise.
- Versendet unausgegorene Einladungen, die er in den
nächsten Mails wieder zurücknimmt (Arbeitseinsatz des Freundeskreises trotz
Jahrestagung, Besuch des Fallada-Museums in Carwitz)
Er ist freundlich, sehr bemüht, hat Verwaltungserfahnung,
organisiert einen vernünftigen Raum für die jährlichen Mitgliederversammlungen
im Belziger Rathaus, also die rettende Lichtgestalt in der nachzulesenden,
verkorksten Mitgliederversammlung von 2013
(siehe Niederschriften, 7.) … aber Vorsitzverantwortung in diesem
Konstrukt…?
Diese Zeilen gehen nicht gegen Frank Friedrich als Person.
3.
Seit dem
1.6. 2013 ist Frank Friedrich Vorsitzender der Stiftung, Dietmar Kuschel sein
Stellvertreter.
Mitglieder
des Vorstandes sind des weiteren: Wolfgang Woizick, Renate Böttger, Dr.
Wolfgang Rieve - als Vorsitzende der RLG: Helga Schmidt-Thomson - und nach wie
vor, obwohl nicht mehr Vorsitzende: Ulrike Kuschel.
Jan
Hoesch trat als Vorsitzender zurück, nachdem es nicht nur Uneinigkeit im Umgang
mit den Schweizer Zuwendungen gab, sondern bösartige Dialoge, ob zu Recht oder
Unrecht sei dahingestellt.
In
besagter Mitgliederversammlung der RLG wurde angesprochen, ob es sinnvoll sei
ein Ehepaar in einem Vorstand arbeiten zu lassen. Ergebnis null.
2.
Im
Jahresendbrief der RLG 2012 erschien eine besonders wichtige und unerwartete
Mitteilung die finanzielle Situation der RLG betreffend: Eine Schweizer
Stiftung ließ dem Verein ein Zuwendung von 2 Mio. € zukommen. Wer sich
nachdrücklich dafür eingesetzt hatte - wurde nicht genannt. Bisher wurden
alle Nachfragen von mir als Mitglied der RLG mit dem Hinweis abgeschmettert,
dass Verein und Stiftung nichts miteinander zu tun hätten, man mir also keine
Auskunft erteilen könne/dürfe. Nun aber hat die RLG e.V. beschlossen, die
Mittel im Rahmen der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften mit der Stiftung
Roger Loewig Haus hälftig zu teilen (…) Die Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen
2012-2014... Beide Institutionen betrachten diese Unterstützung als
Verpflichtung… blabla…
Gerüchten
zufolge war die Stiftung im Oktober 2012 nahe der Zahlungsunfähigkeit.
Und es
muss noch eine Erläuterung vom im letzten Jahr gewählten Vorstandsmitglied
Frank Friedrich erfolgen, der behauptete, das Verein und Stiftung nichts
miteinander zu tun haben und sich darüber hinaus zusätzlich in den
Stiftungsvorstand durch Wolfgang Woizick berufen ließ.
1.
Allgemeines
Gutes
tun und Stiftungen zu gründen hat in Deutschland eine lange Tradition – habe
ich mich schlau gemacht. Etwa 17 000 Stiftungen sind den Aufsichtsbehörden
bekannt. Die Motivationen sind breit gefächert. Auch bei den Strukturen hat man
die Qual der Wahl. Die Zweckerfüllung ist erst mit einem gewissen
Mindestkapital realistisch. So sollten mindestens 50 T€ in bar, Immobilien, in
Wertpapieren o.ä. verfügbar sein. Zu bedenken wären auch in der Regel
(überschaubare) Verwaltungskosten, und dass eine freie Rücklage zum
Inflationsausgleich ebenfalls aus den Erträgen des Kapitals zu finanzieren ist.
In der
Praxis heißt dies, dass beim derzeitigen Zinsniveau höchstens 2 T€, bei
besagten 50 T€, für die Fördertätigkeit zur Verfügung stehen. Also Ziel und
Kapitalausstattung stehen im unmittelbaren Zusammenhang.
Werdegang
Im
August 2005 wurden wir Mitglieder und die Freunde der RLG mit der Idee Roger
Loewig Museum und Gedenkstätte bekannt
gemacht. Als da wäre, dass Wolfgang Woizick sein Anwesen zur Verfügung stellt.
Desweiteren werden 197 T€ für Sanierung und Umbau benötigt. Nach dem Tod von
Vater und Tochter gehen Haus und Grundstück in eine noch zu gründende
gemeinnützige Stiftung über.
Zum
Schreiben gehörten einige Anlagen sowie ein Spendenaufruf mit der Bitte um eine
zunächst rein theoretische, für eine Planung benötigte Spendenrückmeldung –
unterzeichnet vom damaligen Vorsitzenden des Vorstandes, Jan Hoesch. So weit so
korrekt.
Im Dezember
konnte bereits vermeldet werden, dass 127 T€ aussichtsreich zur Verfügung
stünden, auch als wichtige Eigenmittel für Förderanträge. Eine Ehrentafel im
Eingangsbereich des Museums wird später die Namen der Förderer dokumentieren.
Zur MV
2006 rechnete sich das mit 77 T€, einem zinslosen Darlehen von 30 T€, 15 T€
Nachlassmittel der RLG, 25 T€ vom Ostdeutschen Sparkassenverband und der MB
Sparkasse, das hieße summiert 146 900 € (?), und verbal zusammengefasst: Der Betrieb des Museums wird durch eine
noch zu gründende Stiftung gewährleistet werden. Dann folgte noch ein
Antrag und ein Beschluss der Mitgliederversammlung: Die Gesellschaft wird
zur Errichtung eines Roger Loewig Museums mit Gedenkstätte in das Anwesen
Flämingweg 6 zu Belzig Finanzmittel bis zu 250 T€ investieren, von denen
derzeit etwa 147 T€ zur Verfügung stehen. Dies geschieht im Vorgriff auf die
Übertragung des Anwesens auf eine noch zu errichtende Stiftung.
2007
wurde eine Arbeitsgruppe Stiftung innerhalb der RLG erwähnt. Die für den
Nachmittag der MV angekündigte Vorstellung und Rechenschaftslegung dieser und
der anderen AGs fanden ja leider nicht statt. Als Stifter würden die RLG
(namentlich die Vorsitzende Ulrike Kuschel), Wolfgang Woizick und Heinz Begenau
fungieren. Antrag und Satzung in Vorbereitung.
2008
war es dann soweit. Museum und Stiftung sind durch die großzügige Hilfe
unserer Mitglieder ermöglicht worden. Sie werden auch künftig auf ihre
verständnisvolle Unterstützung angewiesen sein.
Weiter
wurden auf S.2 der Niederschrift der MV 2008 die Fakten wie Zweck, Anerkennung
(am 12.2., bzw. 1.2. 08 ?), Sitz, Stifter (s.o., bei Begenau der Zusatz: im
Einvernehmen mit Hedwig Leipziger als Erblasserin), erster Stiftungsvorstand
(1.Vors. Jan Hoesch, 2.Vors. WW), Wohnrecht auf Lebenszeit im Flämingweg 6 für
WW und B. Wolter dokumentiert.
Mittlerweile
sind H. Begenau und H. Leipziger verstorben. Die Testamentseröffnung Letzterer
wird positive Auswirkungen auf die Stiftung haben. 700, bzw. 750 T€ waren
einmal angekündigt worden.
Anfang
Dezember gab es eine erste Anfrage an die Stiftung zwecks finanzieller
Unterstützung für eine Veröffentlichung einer Magisterarbeit über Roger Loewig
– abschlägig beschieden – kein Geld dafür da. Schade. Vielleicht hätte man gemeinsam
mit dem jungen Mitglied nach einer Lösung suchen sollen, denn satzungsgemäß
wäre die Veröffentlichung und junge Leute brauchen wir ja!
Niederschrift
MV 2009 – einerseits Mitteilung von mehreren großzügigen Spenden, eine davon 2
T€! – andererseits Appell: Sorgen bereitet die gegenwärtige Vermögenslage…,
deshalb sind… Zustiftungen, Spenden, Vermächtnisse…dringend wünschenswert!“
Sie
merken schon, wahnsinnig transparent ist das alles nicht. Zur letzten MV wurden
im Rahmen des Finanzberichtes fünf Konten-Stände per 31.12. 08 bekanntgegeben,
Summe 93.838 €. Aber erstensmal wurde dann noch fast ein halbes Jahr am Museum
geackert und entsprechend Geld verbraucht. Und es wäre doch zudem interessant
gewesen, wenn man uns zur Eröffnung auch den Konto-Stand der Stiftung – bei der
MB Sparkasse – genannt hätte, da zum Ausgangspunkt die eingeworbenen 147 T€
darin enthalten waren, Fördergelder eingingen und unentwegt um Spenden gebeten
wurde. Außerdem ist jedes Mitglied der RLG automatisch Stiftungsmitglied,
obwohl eine Stiftung keine mitgliedschaftliche Struktur als solche hat.
Stiftungsgeschäft
und Satzung
Das
eigentliche Stiftungsgeschäft besteht in Anwesenheit und Unterzeichnung der
Gründungsdokumente, Beantragung der Anerkennung und Einreichen der Satzung. Das
tat bevollmächtigt WW. Als (Anfangs-) Vermögen wurden 197 T€ zugesichert: 50 T€
in bar, 147 T€ Investitionen, Grundstück im Wert von 56 T€. Dann folgt der
Satz: Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
Dann
wird der erste Vorstand namentlich aufgeführt und der Hinweis, dass die erste
Amtszeit zwei Jahre beträgt.
Dann
die Satzung. Einer Mustersatzung angelehnt. Im Gegensatz zur Satzung der
RLG kann man nicht meckern. Die Amtszeit des Vorstandes wird hier endgültig auf
zwei Jahre festgelegt.
Bei den
Finanzen zwischen § 2 und § 3 herrscht ein kleiner aber feiner Unterschied.
Im §
2: Einwerbung weiterer Spenden zur ergänzenden Finanzierung der Aufgaben der
Stiftung.
Und §
3: Die Mittel der Stiftung dürfen nur zur Erfüllung des Stiftungszwecks herangezogen
werden, soweit Zuwendungen nicht als Zustiftungen zur Erhöhung des
Stiftungsvermögens bestimmt sind.
Das
heißt, wenn nicht ausdrücklich bestimmt, werden zusätzlich einkommende Mittel
zur laufenden Finanzierung des Museums verwendet, bzw…. Aber das ist ein weites
Feld!
(19.4.
2010 – Ich habe in meinem Zitat des Anerkennungsschreibens einen gedanklichen
Fehler entdeckt. Nach Recherchen beruht er auf einen Fehler in demselben. Man
könnte das sicher heilen. Aber das ist ein ebenso weites Feld im
Stiftungsvorstand. Ich lass das jetzt erstmal so! D.N.)
abschließender
Exkurs
Zur MV
2008 lagen die Stiftungspapiere aus. Ich nahm sie mit, was mit prompt einen
Tadel von Herrn Hoesch einbrachte, nunmehriger (zumindest damaliger)
Vorsitzende der Stiftungsvorstandes: Sie wären zur Einsicht, aber nicht zur
Mitnahme dorten bestimmt gewesen! Seltsam, wie so oft. Ich las sie also… zu
Hause.
In der
anerkennenden Einleitung (S.3): Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert
ungeschmälert zu erhalten.
In der
Satzung § 3 (S.5): Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert
zu erhalten.
Die
beiden Aussagen sind erstens nicht identisch. Zweitens ändern Investitionen in
das Grundstück dessen Wert. Was dann? Die Festlegung in der Satzung auf
das Wort Bestand hat als juristische Grundlage die Mustersatzung und ist
genauer zu handhaben.
Aber
zunächst zu den 147 T€ Investitionen. Die unterliegen der Abschreibung!
Beispiel Dach: Die 40 T€ Dachdeckung ist im folgenden Jahr nicht mehr 40 T€
wert…
Ich
will nicht auf den ganzen seltsamen Briefwechsel eingehen, der nun stattfand.
Nur soviel: Statt der Abschreibung bekam ich von Herrn Hoesch die
Inflationsrate erklärt. Später befragt, meinte er, dies sei dasselbe. Zum
Zahlenbeispiel Dach hieß es, das Dach würde nicht zu den Problemen gehören, da
es gerade neu gedeckt sei. Und das Stiftungsdokument stünde auf sicheren
juristischen Boden… ja doch, ist doch nicht die Frage, sondern Geld ist die
Frage!! Erneute Anfrage, diesmal in der MV dazu: Abschreibungen, Rückstellungen,
Gewährleistungsansprüche… im Protokoll findet sich ein bunter Strauß
nachträglich zusammen gesammelter, in der Versammlung nie gefallener Antworten.
Die
Justitiarin des Deutschen Stiftungsverbandes – wir sind da zwar nicht Mitglied
– schlug vor, man solle doch die Investitionssumme aus der
Werterhaltungsklausel herausnehmen. Mir wurde daraufhin von Herrn Hoesch
mitgeteilt: Die Stiftungsbehörde sehe keinen Handlungsbedarf. Ist doch logisch. Der Behörde kann es doch
egal sein, wie wir unsere Werterhaltung finanzieren! Genau das kurze Denken,
wie beim sicheren juristischen Boden !
Die
Undurchsichtigkeit im Verein setzt sich in der Stiftung fort. Herr Hoesch
versteht nicht oder will nicht verstehen und Frau Kuschel schon gar nicht. Kein
Anschluss unter dieser Nummer!!!
Aus
dem Stiftungsvermögen sind Rücklagen zu bilden, um Wertverluste, wie eben
Abschreibungen, auszugleichen, Stichwort Vermögenserhaltungspflicht des
kompletten Stiftungsvermögens. Und wenn wir kein Geld haben, dann tritt § 3 (2)
ein: Man kann 15% des Stiftungsvermögens entnehmen, Rückführung innerhalb
dreier Jahre. 15% von 147 T€ = 29.550 € (?) Das dürfte doch gar nicht vorhanden
sein, von wegen der Investitionen? 15% von den baren 50 T€? 7.500 €? Aber
vielleicht gewinnen wir recht bald die Testamentsrunde H.L.. Trotzdem schade,
dass die Fördertätigkeit unnötiger Weise durch die Abschreibungen beschränkt
wird.
Und im
Moment können die dafür notwendigen Rücklagen sowieso nur gebildet werden, wenn
Geld dafür da ist, denn die Verwirklichung des Stiftungszweckes steht im
Vordergrund.
Apropos
Transparenz, apropos Schleier, apropos mir schleierhaft!!
Übrigens
in der Satzung der „Siegwart Sprotte Stiftung“ ist im Vermögensparagraphen ein
interessanter Satz, dass das Vermögen u.a. aus den in einer Anlage aufgeführten
Werken und Verwertungsrechten Sprottes besteht, „die – falls Notfälle keine
anderweitigen Dispositionen erzwingen – als geschlossene Sammlung erhalten
bleiben soll.“ Bei uns ist von Loewigs OEuvre im Sinne von Kapital nirgends die
Rede.
Zum
Abschluss noch der kommentarlose Hinweis, dass der Vorstand der Stiftung auch
die Leitung des Museums übernommen hat.
Dem
ersten Vorstand gehörten/gehören folgende Personen an:
Ulrike
Kuschel, Offenbach
Jan
Hoesch, Berlin
Wolfgang
Woizick, Belzig
Renate
Böttger, Dresden
Dr.
Wolfgang Rieve, Bedburg
Anmerkung: auf der Jahrestagung der RLG am 12.6. 10 wurde
bekanntgegeben, dass sich der Vorstand für eine zweite Amtszeit wieder bestellt
hat.
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