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Stiftung Roger-Loewig-Haus

 

 

 

 

Nov/Dez. 2016 -  nachrichtendienst  bürgergesellschaft

Bund-Länder-AG Stiftungsrecht

 

Stiftungsfusionen sollen einfacher werden - sowie Auflösung

 

Die Fusion (Zulegung und Zusammenlegung) von Stiftungen soll künftig bundeseinheitlich geregelt werden und als eigenständige stiftungsrechtliche Maßnahme gefasst sein. Darauf hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" geeinigt, wie in ihrem jetzt veröffentlichten Abschlussbericht an die Innenminister der Länder zu lesen ist. Vorgesehen ist demnach auch, die Auflösung einer Stiftung zu erleichtern. Sie soll in Zukunft bereits möglich sein, wenn die Stiftung ihren Zweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Bislang muss die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden sein, damit die Stiftungsaufsicht die Stiftung aufhebt.

Uneinig blieb die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht bei der Frage, wie die Auflösung und Aufhebung sowie die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen konkret ausgestaltet werden sollen. Die Mehrheit der Mitglieder sei der Auffassung, dass dies vorrangig durch die zuständigen Stiftungsorgane mit Genehmigung der Stiftungsbehörden geschehen solle, heißt es in dem Bericht. Andere sähen die Zuständigkeit hier allein bei den Stiftungsbehörden. Einig ist sich die Arbeitsgruppe dagegen darin, dass dem Stifter in dieser Angelegenheit kein Recht zur Entscheidung eingeräumt werden soll. Jedoch spricht sich die Arbeitsgruppe dafür aus, dem Stifter ein begrenztes Recht zur Änderung der Stiftungssatzung zu geben.

Außerdem ist die Arbeitsgruppe für die Einführung eines elektronischen Stiftungsregisters für alle Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Es soll dezentral von den Stiftungsbehörden der Länder geführt werden - falls die Kosten in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen stehen. Zunächst soll dazu eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, schlägt die Arbeitsgruppe vor. Als weitere Maßnahme für mehr Transparenz empfiehlt sie, einen Namenszusatz für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts einzuführen, der ihre Rechtsform kennzeichnet, damit sie im Rechtsverkehr einfacher von anderen stiftungsähnlich ausgestalteten Körperschaften unterschieden werden können.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" hat den auf den 9. September 2016 datierten Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vorgelegt, die am 29. und 30. November 2016 tagte. Die Innenminister haben dann die Arbeitsgruppe beauftragt, die Interessenvertretungen von Stiftungen und Stiftern sowie die Vertreter der Kirchen zu dem vorgelegten Bericht anzuhören und auf der Grundlage des Berichts und der Anhörung bis Herbst 2017 einen Entwurf zur Änderung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu erarbeiten. Außerdem soll der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts erarbeiten und die Durchführung der vorgeschlagenen Machbarkeitsstudie prüfen. Die Stiftungsreform war Mitte 2014 von der damaligen Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) angestoßen worden (bürgerAktiv berichtete).

   

www.innenministerkonferenz.de

www.innenministerkonferenz.de/ ... /nummer 26 ...            

 

 

 

 

6.

Richtfest

10. 12. 2015

Im Protokoll der Jahresversammlung vom 5.9. heißt es: Frau Schmidt-Thomsen erläutert die Baufortschritte auf dem Grundstück. Nach 10 Monaten ist endlich die Baugenehmigung eingetroffen. Die Denkmalpflege hat bestimmte Auflagen erteilt, z.B. die Erhaltung des kleinen Ziegenstalls, dort soll das Archiv untergebracht werden. Die eingegangenen Angebote zur Bebauung liegen mit 354 T€ nur wenig über den bisherigen Schätzwert. Auf dem Grundstück sind bereits die ersten Ausschachtungsarbeiten sichtbar (…) Der Rohbau soll bis Ende des Jahres fertig sein.

Es erfolgte pünktlich die Einladung „für den Neubau“. Allerdings war es für meine Begriffe nur ein Teil des Neubaus. Archiv und Wohnräume für WW und Lebensgefährtin. Unterschrieben von Uwe Eckhoff, „Vorsitzender des Vorstandes RLH“. Keine Ahnung, warum er die Stiftung als solche verschwiegen hat. Knapp zwei Monate vorher hieß es in einer Einladung zu einer Lesung noch „Vorstandsvorsitzender der Stiftung RLH“.

Na egal, der Bauherr, in dem Fall Uwe Eckhoff, schlug Punkt 14 Uhr symbolisch den letzten Nagel ein. Das konnte ich noch hören, ich kam gerade. Die Rede war kurz und bündig - vielleicht in einem Jahr ist der Altbau umgebaut, schön dass so viele Leute da sind, das Buffet ist eröffnet.

Naja, die vielen Leute waren die Handwerker, der Freundeskreis… von der RLG waren WW und ich, Frau Schmidt-Thomsen, Frau Citron, Herr Lwowsky… angereist. Dann hat man sich die neuen Räumlichkeiten angesehen. Geschwatzt. Das war es. Die Zimmerleute arbeiteten weiter!!

Allerdings sind mit 4 Fotos vom Richtfest ein Facebook Account eröffnet worden. Die einladende Überschrift: Blauer Himmel über dem Richtkranz… indes sind es mehr weiße geballte Fäuste, die den Kranz bissel gespenstig umgeben!! Schau‘n wir mal!!

(s.a. Veranstaltunngen Nr. 16)

 

 

 

5.

7.9. 2014 Nachfolgende Bürgerstiftungsnotiz und Einladungsformalitäten für den Brandenburger Stiftertag an Inka Bergner und Uwe Eckhoff gesendet.

 

betr. 7. Brandenburger Stiftungstag

11.8.  … Dank für Ihre Anfrage. Wir laden alle Brandenburger Stiftungen  per Einladungsschreiben zu dem Stiftungstag ein und machen  den Termin darüber hinaus öffentlich bekannt.

16.8. ….weitere Frage und Bitte, da sich vor kurzem der Vorstand der Stiftung „Roger-Loewig-Haus“ neu konstituiert hat. An welche Adresse ist bisher das/die Einladungsschreiben für den Brandenburger Stiftungstag gegangen? Oder müsste ich fragen: Aus welchen Unterlagen sich diese Ihre Adresse ergibt?

18.8. die Einladung ging an folgende Adresse: Stiftung Roger-Loewig-Haus / Museum und Gedenkstätte, Flämingweg 6, 14806 Belzig. Die Adresse haben wir der Seite http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.178461.de entnommen.

Heike Eskandarinezhad | Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising - Service für Freunde und Förderer  //

Hoffbauer-Stiftung | Hermannswerder 7 | 14473 Potsdam | www.hoffbauer-stiftung.de //Fon 0331   2313-103 | Fax 0331   2313-926 |eskandarinezhad@hoffbauer-stiftung.de

 

betr. Dt. Stiftungstag 2014

... In seiner Rede zur Eröffnung des Deutschen Stiftungstags in Hamburg am 21. Mai 2014. Gauck ermutigte die Verantwortlichen in Stiftungen, konsequent Erfolge und Misserfolge zu analysieren. Stiftungen müssten sich dank ihres Ewigkeitsversprechens nicht vom Druck kurzfristiger Erfolge treiben lassen. Veranstalter des Deutschen Stiftungstags ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Entnommen:

Aktive Bürgerschaft // bürgerAktiv / Nachrichtendienst Bürgergesellschaft /Ausgabe 145 - Mai 2014

 

BLZ, 18.6.14: Brandenburg hat 192 Stiftungen bürgerlichen Rechts und ist damit Schlusslicht unter den deutschen Stiftungen - Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) auf dem 7. Brandenburgischen Stiftertag.

 

Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich am 25. Juni 2014 im Rahmen der Justizministerkonferenz verständigt, das Stiftungsrecht bundeseinheitlich neu zu regeln. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun konkrete Regelungsvorschläge erarbeiten.

 

4.

Auszug aus dem Abschnitt Niederschriften die Stiftung betreffend, von der Jahresversammlung, 21.6. 2014

 

TOP 10

Stiftung: Uwe Eckhoff stellt sich als neuer Vorsitzender vor. Neuer Vorstand: W. Woizick, D. Kuschel, H. Schmidt-Thomsen, André Queling (Beruf RA), Inka Bergner (Öffentlichkeitsarbeit). Ziel: RLS und RLG sollen wieder verzahnt arbeiten und sich nicht, wie im letzten Jahr geschehen, in Befindlichkeiten zerstreiten.

Der Internetauftritt muss erneuert und ergänzt werden.

Mitteilung, dass noch keine konkreter Vortrag zum Baugeschehen möglich ist, Baubescheid voraussichtlich im Herbst. Jetziger Stand der Finanzierung - über die RLG - wurde wieder einmal vorgetragen.

Frage/Antwort, warum RLG und RLS zwei getrennte Einrichtungen sind… getrennte Aufgaben, getrennte Wirkungskreise usw.

 

Notiz vom Treffen der brandenburgischen Bürgerstiftungen am 25.6. in der Staatskanzlei Potsdam: Da der Name „Stiftung“ nicht geschützt ist, wird bei normalen Stiftungen wie der unsrigen hinzugefügt: Stiftung bürgerlichen Rechts. Die in der Satzung festgelegten Zwecke sind unveränderlich. Unterschied zwischen Verein und Stiftung. Beides sind Plattformen für Ideen und Projekte. Eine Stiftung wird sehr dicht staatlich, reaktiv kontrolliert, ob die Mittel zweckentsprechend eingesetzt sind. Die Stiftungsaufsicht kann überprüfen, beurteilen und dementsprechend beanstanden, besichtigen - aber nicht beraten. (Kann nur indirekt über eine Beurteilung stattfinden!!) Ein Verein ist eine freiwillige Vereinigung zu einem bestimmten Zweck. Sie kann gemeinnützig sein, d.h. das Gemeinwohl selbstlos fördern und ist dann von Ertrags- und Vermögenssteuer befreit.

 

Fazit: Was in der MV zur RLG und RLS dazu vorgetragen wurde, trifft es im wesentlichen nicht. Und ob irgendwer aus der RLG und nicht der Vorsitzende den Status des Stifters einnehmen kann, wie verkündet, müsste geklärt werden. Denn der Stifter hat mehr Durchsetzungskraft als ein Vorstandsmitglied… und die anderen beiden ursprünglichen Stifter Begenau, Woizick - sind vergänglich!!

 

3a.

Versuch einen Interimsfrieden zu erfassen - Frank Friedrich

Frank Friedrich hat im Februar 2014 alle Ämter niedergelegt. Punktum. Er hatte im Freundeskreis schon angekündigt, dass er in der diesjährigen Wahl für den Stiftungsvorsitz nicht wieder kandidieren werde. Streitereien wer wen, Verrat Verrat, Stiftung gegen Verein…?

Ich habe/hatte versucht sozusagen als Beispiel für die Arbeitsweise in der RLG selbige in der Person Friedrich zu erfassen, bzw. vorzustellen:

Ich habe/hatte versucht sozusagen als Beispiel für die Arbeitsweise in der RLG selbige in der Person Friedrich zu erfassen, bzw. vorzustellen:

Frank Friedrich ist seit 2010 Mitglied der RLG, seit dem 2.6. 2011 Vorstandsmitglied, seit dem 1.6. 2013 Vorsitzender  der RL-Stiftung, und er steht dem Belziger Freundeskreis vor. Was er am 26.10. - Museumsjahrabschluss - erregt mir und W.H. gegenüber verneinte. Mein Hinweis, warum er dem nicht öffentlich in der letzten MV widersprochen hätte, wenn es nicht an dem wäre… kein Kommentar seinerseits.

Er übernimmt die Neugestaltung und Textbearbeitung der Hompage des Freundeskreises (ist nichts draus geworden) - und er arbeitet hauptamtlich in der Stadtverwaltung Bad Belzig. Da die Museumsleitung dem Vorstand der RL-Stiftung obliegt, WW nur Betreuer ist, ist er eigentlich auch der amtierende Museumsleiter.

Sinn und Unsinn dieser Ämterhäufung? Defizite? 

- in der MV 2013 berief er sich auf die Mitgliederversammlung als oberstes (Beschluss fassendes) Organ, obwohl es leider in unserer Satzung nicht verankert ist.

- er verkündete im Freundeskreis, dass Frau Kuschel einen Vortrag über ihre nunmehr abgeschlossene Dissertation halten wird. Bisher keine Promotion.

- Mein Hinweis im Sommer, dass es für die Rechnungslegung von Stiftungen gerade Diskussionen für Vereinfachungen im Netz gibt, interessiert ihn nicht einmal gesprächsweise.

- Versendet unausgegorene Einladungen, die er in den nächsten Mails wieder zurücknimmt (Arbeitseinsatz des Freundeskreises trotz Jahrestagung, Besuch des Fallada-Museums in Carwitz)

Er ist freundlich, sehr bemüht, hat Verwaltungserfahnung, organisiert einen vernünftigen Raum für die jährlichen Mitgliederversammlungen im Belziger Rathaus, also die rettende Lichtgestalt in der nachzulesenden, verkorksten Mitgliederversammlung von 2013  (siehe Niederschriften, 7.) … aber Vorsitzverantwortung in diesem Konstrukt…?

 

Diese Zeilen gehen nicht gegen Frank Friedrich als Person.

 

 

 

3.

Seit dem 1.6. 2013 ist Frank Friedrich Vorsitzender der Stiftung, Dietmar Kuschel sein Stellvertreter.

Mitglieder des Vorstandes sind des weiteren: Wolfgang Woizick, Renate Böttger, Dr. Wolfgang Rieve - als Vorsitzende der RLG: Helga Schmidt-Thomson - und nach wie vor, obwohl nicht mehr Vorsitzende: Ulrike Kuschel.

Jan Hoesch trat als Vorsitzender zurück, nachdem es nicht nur Uneinigkeit im Umgang mit den Schweizer Zuwendungen gab, sondern bösartige Dialoge, ob zu Recht oder Unrecht sei dahingestellt.

In besagter Mitgliederversammlung der RLG wurde angesprochen, ob es sinnvoll sei ein Ehepaar in einem Vorstand arbeiten zu lassen. Ergebnis null.

 

2.

Im Jahresendbrief der RLG 2012 erschien eine besonders wichtige und unerwartete Mitteilung die finanzielle Situation der RLG betreffend: Eine Schweizer Stiftung ließ dem Verein ein Zuwendung von 2 Mio. € zukommen. Wer sich nachdrücklich dafür eingesetzt hatte - wurde nicht genannt. Bisher wurden alle Nachfragen von mir als Mitglied der RLG mit dem Hinweis abgeschmettert, dass Verein und Stiftung nichts miteinander zu tun hätten, man mir also keine Auskunft erteilen könne/dürfe. Nun aber hat die RLG e.V. beschlossen, die Mittel im Rahmen der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften mit der Stiftung Roger Loewig Haus hälftig zu teilen (…) Die Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen 2012-2014... Beide Institutionen betrachten diese Unterstützung als Verpflichtung… blabla…

 

Gerüchten zufolge war die Stiftung im Oktober 2012 nahe der Zahlungsunfähigkeit.

 

Und es muss noch eine Erläuterung vom im letzten Jahr gewählten Vorstandsmitglied Frank Friedrich erfolgen, der behauptete, das Verein und Stiftung nichts miteinander zu tun haben und sich darüber hinaus zusätzlich in den Stiftungsvorstand durch Wolfgang Woizick berufen ließ.

 

 

1.

Allgemeines

Gutes tun und Stiftungen zu gründen hat in Deutschland eine lange Tradition – habe ich mich schlau gemacht. Etwa 17 000 Stiftungen sind den Aufsichtsbehörden bekannt. Die Motivationen sind breit gefächert. Auch bei den Strukturen hat man die Qual der Wahl. Die Zweckerfüllung ist erst mit einem gewissen Mindestkapital realistisch. So sollten mindestens 50 T€ in bar, Immobilien, in Wertpapieren o.ä. verfügbar sein. Zu bedenken wären auch in der Regel (überschaubare) Verwaltungskosten, und dass eine freie Rücklage zum Inflationsausgleich ebenfalls aus den Erträgen des Kapitals zu finanzieren ist.

 

In der Praxis heißt dies, dass beim derzeitigen Zinsniveau höchstens 2 T€, bei besagten 50 T€, für die Fördertätigkeit zur Verfügung stehen. Also Ziel und Kapitalausstattung stehen im unmittelbaren Zusammenhang.

 

 

Werdegang

Im August 2005 wurden wir Mitglieder und die Freunde der RLG mit der Idee Roger Loewig Museum und Gedenkstätte  bekannt gemacht. Als da wäre, dass Wolfgang Woizick sein Anwesen zur Verfügung stellt. Desweiteren werden 197 T€ für Sanierung und Umbau benötigt. Nach dem Tod von Vater und Tochter gehen Haus und Grundstück in eine noch zu gründende gemeinnützige Stiftung über.

 

Zum Schreiben gehörten einige Anlagen sowie ein Spendenaufruf mit der Bitte um eine zunächst rein theoretische, für eine Planung benötigte Spendenrückmeldung – unterzeichnet vom damaligen Vorsitzenden des Vorstandes, Jan Hoesch. So weit so korrekt.

 

Im Dezember konnte bereits vermeldet werden, dass 127 T€ aussichtsreich zur Verfügung stünden, auch als wichtige Eigenmittel für Förderanträge. Eine Ehrentafel im Eingangsbereich des Museums wird später die Namen der Förderer dokumentieren.

 

Zur MV 2006 rechnete sich das mit 77 T€, einem zinslosen Darlehen von 30 T€, 15 T€ Nachlassmittel der RLG, 25 T€ vom Ostdeutschen Sparkassenverband und der MB Sparkasse, das hieße summiert 146 900 € (?), und verbal zusammengefasst:  Der Betrieb des Museums wird durch eine noch zu gründende Stiftung gewährleistet werden. Dann folgte noch ein Antrag und ein Beschluss der Mitgliederversammlung: Die Gesellschaft wird zur Errichtung eines Roger Loewig Museums mit Gedenkstätte in das Anwesen Flämingweg 6 zu Belzig Finanzmittel bis zu 250 T€ investieren, von denen derzeit etwa 147 T€ zur Verfügung stehen. Dies geschieht im Vorgriff auf die Übertragung des Anwesens auf eine noch zu errichtende Stiftung.

 

2007 wurde eine Arbeitsgruppe Stiftung innerhalb der RLG erwähnt. Die für den Nachmittag der MV angekündigte Vorstellung und Rechenschaftslegung dieser und der anderen AGs fanden ja leider nicht statt. Als Stifter würden die RLG (namentlich die Vorsitzende Ulrike Kuschel), Wolfgang Woizick und Heinz Begenau fungieren. Antrag und Satzung in Vorbereitung.

 

2008 war es dann soweit. Museum und Stiftung sind durch die großzügige Hilfe unserer Mitglieder ermöglicht worden. Sie werden auch künftig auf ihre verständnisvolle Unterstützung angewiesen sein.

 

Weiter wurden auf S.2 der Niederschrift der MV 2008 die Fakten wie Zweck, Anerkennung (am 12.2., bzw. 1.2. 08 ?), Sitz, Stifter (s.o., bei Begenau der Zusatz: im Einvernehmen mit Hedwig Leipziger als Erblasserin), erster Stiftungsvorstand (1.Vors. Jan Hoesch, 2.Vors. WW), Wohnrecht auf Lebenszeit im Flämingweg 6 für WW und B. Wolter dokumentiert.

 

Mittlerweile sind H. Begenau und H. Leipziger verstorben. Die Testamentseröffnung Letzterer wird positive Auswirkungen auf die Stiftung haben. 700, bzw. 750 T€ waren einmal angekündigt worden.

 

Anfang Dezember gab es eine erste Anfrage an die Stiftung zwecks finanzieller Unterstützung für eine Veröffentlichung einer Magisterarbeit über Roger Loewig – abschlägig beschieden – kein Geld dafür da. Schade. Vielleicht hätte man gemeinsam mit dem jungen Mitglied nach einer Lösung suchen sollen, denn satzungsgemäß wäre die Veröffentlichung und junge Leute brauchen wir ja!

 

 

Niederschrift MV 2009 – einerseits Mitteilung von mehreren großzügigen Spenden, eine davon 2 T€! – andererseits Appell: Sorgen bereitet die gegenwärtige Vermögenslage…, deshalb sind… Zustiftungen, Spenden, Vermächtnisse…dringend wünschenswert!“

 

Sie merken schon, wahnsinnig transparent ist das alles nicht. Zur letzten MV wurden im Rahmen des Finanzberichtes fünf Konten-Stände per 31.12. 08 bekanntgegeben, Summe 93.838 €. Aber erstensmal wurde dann noch fast ein halbes Jahr am Museum geackert und entsprechend Geld verbraucht. Und es wäre doch zudem interessant gewesen, wenn man uns zur Eröffnung auch den Konto-Stand der Stiftung – bei der MB Sparkasse – genannt hätte, da zum Ausgangspunkt die eingeworbenen 147 T€ darin enthalten waren, Fördergelder eingingen und unentwegt um Spenden gebeten wurde. Außerdem ist jedes Mitglied der RLG automatisch Stiftungsmitglied, obwohl eine Stiftung keine mitgliedschaftliche Struktur als solche hat.  

 

 

Stiftungsgeschäft und Satzung

Das eigentliche Stiftungsgeschäft besteht in Anwesenheit und Unterzeichnung der Gründungsdokumente, Beantragung der Anerkennung und Einreichen der Satzung. Das tat bevollmächtigt WW. Als (Anfangs-) Vermögen wurden 197 T€ zugesichert: 50 T€ in bar, 147 T€ Investitionen, Grundstück im Wert von 56 T€. Dann folgt der Satz: Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

 

Dann wird der erste Vorstand namentlich aufgeführt und der Hinweis, dass die erste Amtszeit zwei Jahre beträgt.

 

Dann die Satzung. Einer Mustersatzung angelehnt. Im Gegensatz zur Satzung der RLG kann man nicht meckern. Die Amtszeit des Vorstandes wird hier endgültig auf zwei Jahre festgelegt.

 

Bei den Finanzen zwischen § 2 und § 3 herrscht ein kleiner aber feiner Unterschied.

 

Im § 2: Einwerbung weiterer Spenden zur ergänzenden Finanzierung der Aufgaben der Stiftung.

 

Und § 3: Die Mittel der Stiftung dürfen nur zur Erfüllung des Stiftungszwecks herangezogen werden, soweit Zuwendungen nicht als Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.

 

Das heißt, wenn nicht ausdrücklich bestimmt, werden zusätzlich einkommende Mittel zur laufenden Finanzierung des Museums verwendet, bzw…. Aber das ist ein weites Feld!

 

 

 

(19.4. 2010 – Ich habe in meinem Zitat des Anerkennungsschreibens einen gedanklichen Fehler entdeckt. Nach Recherchen beruht er auf einen Fehler in demselben. Man könnte das sicher heilen. Aber das ist ein ebenso weites Feld im Stiftungsvorstand. Ich lass das jetzt erstmal so! D.N.)

abschließender Exkurs

Zur MV 2008 lagen die Stiftungspapiere aus. Ich nahm sie mit, was mit prompt einen Tadel von Herrn Hoesch einbrachte, nunmehriger (zumindest damaliger) Vorsitzende der Stiftungsvorstandes: Sie wären zur Einsicht, aber nicht zur Mitnahme dorten bestimmt gewesen! Seltsam, wie so oft. Ich las sie also… zu Hause.

 

In der anerkennenden Einleitung (S.3): Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

 

In der Satzung § 3 (S.5): Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.

 

Die beiden Aussagen sind erstens nicht identisch. Zweitens ändern Investitionen in das Grundstück dessen Wert. Was dann? Die Festlegung in der Satzung auf das Wort Bestand hat als juristische Grundlage die Mustersatzung und ist genauer zu handhaben.

 

 

 

Aber zunächst zu den 147 T€ Investitionen. Die unterliegen der Abschreibung! Beispiel Dach: Die 40 T€ Dachdeckung ist im folgenden Jahr nicht mehr 40 T€ wert…

 

Ich will nicht auf den ganzen seltsamen Briefwechsel eingehen, der nun stattfand. Nur soviel: Statt der Abschreibung bekam ich von Herrn Hoesch die Inflationsrate erklärt. Später befragt, meinte er, dies sei dasselbe. Zum Zahlenbeispiel Dach hieß es, das Dach würde nicht zu den Problemen gehören, da es gerade neu gedeckt sei. Und das Stiftungsdokument stünde auf sicheren juristischen Boden… ja doch, ist doch nicht die Frage, sondern Geld ist die Frage!! Erneute Anfrage, diesmal in der MV dazu: Abschreibungen, Rückstellungen, Gewährleistungsansprüche… im Protokoll findet sich ein bunter Strauß nachträglich zusammen gesammelter, in der Versammlung nie gefallener Antworten.

 

Die Justitiarin des Deutschen Stiftungsverbandes – wir sind da zwar nicht Mitglied – schlug vor, man solle doch die Investitionssumme aus der Werterhaltungsklausel herausnehmen. Mir wurde daraufhin von Herrn Hoesch mitgeteilt: Die Stiftungsbehörde sehe keinen Handlungsbedarf.  Ist doch logisch. Der Behörde kann es doch egal sein, wie wir unsere Werterhaltung finanzieren! Genau das kurze Denken, wie beim sicheren juristischen Boden !

 

Die Undurchsichtigkeit im Verein setzt sich in der Stiftung fort. Herr Hoesch versteht nicht oder will nicht verstehen und Frau Kuschel schon gar nicht. Kein Anschluss unter dieser Nummer!!!

 

Aus dem Stiftungsvermögen sind Rücklagen zu bilden, um Wertverluste, wie eben Abschreibungen, auszugleichen, Stichwort Vermögenserhaltungspflicht des kompletten Stiftungsvermögens. Und wenn wir kein Geld haben, dann tritt § 3 (2) ein: Man kann 15% des Stiftungsvermögens entnehmen, Rückführung innerhalb dreier Jahre. 15% von 147 T€ = 29.550 € (?) Das dürfte doch gar nicht vorhanden sein, von wegen der Investitionen? 15% von den baren 50 T€? 7.500 €? Aber vielleicht gewinnen wir recht bald die Testamentsrunde H.L.. Trotzdem schade, dass die Fördertätigkeit unnötiger Weise durch die Abschreibungen beschränkt wird.

 

Und im Moment können die dafür notwendigen Rücklagen sowieso nur gebildet werden, wenn Geld dafür da ist, denn die Verwirklichung des Stiftungszweckes steht im Vordergrund.

 

Apropos Transparenz, apropos Schleier, apropos mir schleierhaft!!

 

Übrigens in der Satzung der „Siegwart Sprotte Stiftung“ ist im Vermögensparagraphen ein interessanter Satz, dass das Vermögen u.a. aus den in einer Anlage aufgeführten Werken und Verwertungsrechten Sprottes besteht, „die – falls Notfälle keine anderweitigen Dispositionen erzwingen – als geschlossene Sammlung erhalten bleiben soll.“ Bei uns ist von Loewigs OEuvre im Sinne von Kapital nirgends die Rede.

 

 

 

Zum Abschluss noch der kommentarlose Hinweis, dass der Vorstand der Stiftung auch die Leitung des Museums übernommen hat.

 

Dem ersten Vorstand gehörten/gehören folgende Personen an:

 

Ulrike Kuschel, Offenbach

 

Jan Hoesch, Berlin

 

Wolfgang Woizick, Belzig

 

Renate Böttger, Dresden

 

Dr. Wolfgang Rieve, Bedburg

 

Anmerkung: auf der Jahrestagung der RLG am 12.6. 10 wurde bekanntgegeben, dass sich der Vorstand für eine zweite Amtszeit wieder bestellt hat.

 

 

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